Stellungnahmen & Positionspapiere

Zwei raufende Brüder

Der bevh ist zentrale Schnittstelle des deutschen E-Commerce zu Ministerien und zur Öffentlichkeit. Hier finden Sie unsere aktuellen Stellungnahmen im Überblick. Für einen „Deepdive“ nutzen Sie den Themenfilter weiter unten, um schnell zu relevanten Positionspapieren zuzugreifen.

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Zahlreiche Gesetze regeln bereits welche Leitplanken für die Gestaltung der Einkaufserfahrung gelten. Um Kunden noch besser zu schützen, muss die EU dafür sorgen, dass der bestehende Rechtsrahmen möglichst einheitlich durchgesetzt wird.

Eine Vereinheitlichung der EPR-Regeln, wo auch immer möglich, ist im Sinne des Binnenmarkts voranzutreiben.

Der Kauf auf Rechnung ist wirtschaftlich gesehen etwas vollkommen anderes als ein klassischer Verbraucherkredit. Die Risiken für Verbraucher, die bei gewöhnlichen Darlehensverpflichtungen bestehen, bestehen beim ihm nicht.

Für die Beschränkung des Liefergebiets gibt es für Unternehmen einen guten Grund. Denn die Regelungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten innerhalb des Binnenmarkts weichen teils stark voneinander ab – nicht nur im Bereich der Verbraucherrechte.

Der Vorschlag zur Einführung einer Null-Risiko-Variante der EUDR kann durchaus zu einer Entlastung für betroffene Unternehmen führen. Allerdings besteht noch erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der konkreten Erfüllung der Verpflichtungen.

Die Pflicht, mit einer großen Grafik über gesetzliche Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien durch den Hersteller aufzuklären, ist überzogen und nicht zielführend.

Die Entsorgung ist und bleibt die absolute Ausnahme, für die es dann berechtigte Gründe gibt. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission dies in ihrem Entwurf des delegierten Rechtsakts anerkennt und abgrenz- und belegbare Ausnahmen für das Verbot von Ware schafft, die Situationen Rechnung tragen, in denen Produkte nicht mehr weiterverkauft werden können.

Die Rechte auf Widerruf und Retoure konnten noch nie so einfach und schnell ausgeübt werden wie heute. Der neue Widerrufsbutton will es den Kunden nun noch einfacher machen, erreicht aber das genaue Gegenteil.

Ein pauschales Versandhandelsverbot für Medizinalcannabis ist rechtlich und versorgungspolitisch nicht vertretbar. Es stellt eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung des Versandhandels dar und gefährdet bewährte Versorgungsstrukturen zulasten vieler Patientinnen und Patienten.

Der Referentenentwurf erkennt an, dass der Kauf auf Rechnung nicht mit anderen Finanzierungsformen gleichzusetzen ist und deshalb nicht dem Darlehensregime unterworfen werden sollte (S. 129f.). Allerdings berücksichtigen die vorgesehen eng umgrenzten Ausnahmen nicht die wirtschaftliche Realität im Online- und Versandhandel.