Europa | Datenschutz- und Verbraucherpolitik:

Antwort auf die öffentliche Konsultation zur Consumer Agenda 2025-2030

Antwort auf die öffentliche Konsultation zur Consumer Agenda 2025-2030

Für die Beschränkung des Liefergebiets gibt es für Unternehmen einen guten Grund. Denn die Regelungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten innerhalb des Binnenmarkts weichen teils stark voneinander ab – nicht nur im Bereich der Verbraucherrechte, sondern z.B. auch in Bereichen wie der erweiterten Herstellerverantwortung. Unternehmen müssen alle Regeln eines jeden Mitgliedsstaates, in den sie liefern, erfüllen. Dies ist sehr komplex und insbesondere für KMU eine große Herausforderung. Der finanzielle und zeitliche Aufwand lohnt sich nur in Märkten, in denen auch genügend Umsatz generiert werden kann. Um also sicherzustellen, dass ihre Unternehmen compliant sind, beschränken sich viele Händler im Einklang mit der Geoblocking-Verordnung auf einige wenige Märkte in der EU, in denen sie das Einhalten aller Regeln gewährleisten können. Eine stärkere oder gar vollständige Harmonisierung der Vorschriften in den einzelnen Mitgliedsstaaten würde also automatisch zu einem größeren grenzüberschreitenden Angebot von Unternehmen für Verbraucherinnen und Verbraucher führen und ist der einzig sinnvolle Hebel.