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Das EuG hat in einem Urteil zum Digital Services Act (DSA) Bedenken abgewiesen, die der bevh hinsichtlich der Einstufung von Online-Marktplätzen als sehr große Online-Plattformen („very large online platform“ – VLOP) aufgeworfen hatte.
Ginge es nach der SPD sollen Kundinnen und Kunden handschriftlich ihre Zustimmung geben müssen, bevor sie Bestellungen per Kauf auf Rechnung tätigen können.
Damit die Maßnahme wirken kann, brauchen wir schnellstmöglich mehr Digitalisierung und einer besseren Ausstattung der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie ein einheitliches Zollsystem im Binnenmarkt.
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