Der Vorschlag zur Einführung einer Null-Risiko-Variante der EUDR kann durchaus zu einer Entlastung für betroffene Unternehmen führen. Allerdings besteht noch erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der konkreten Erfüllung der Verpflichtungen. Es ist maßgeblich, dass die Umsetzung sorgfältig geprüft wird und die Kriterien für die Einstufung als „Null-Risiko“ transparent und nachvollziehbar gestaltet werden.