Europa | Nachhaltigkeit:

Stellungnahme zum delegierten Rechtsakt zu Ausnahmen hinsichtlich der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte

Stellungnahme zum delegierten Rechtsakt zu Ausnahmen hinsichtlich der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte

Kein Händler hat ein wirtschaftliches Interesse daran, Ware zu entsorgen. Der Anteil der im Onlinehandel entsorgten Ware liegt im Promillebereich. Die Entsorgung ist und bleibt die absolute Ausnahme, für die es dann berechtigte Gründe gibt. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission dies in ihrem Entwurf des delegierten Rechtsakts anerkennt und abgrenz- und belegbare Ausnahmen für das Verbot von Ware schafft, die Situationen Rechnung tragen, in denen Produkte nicht mehr weiterverkauft werden können. Allerdings möchten wir noch auf einige Punkte hinweisen, um die praktische Umsetzbarkeit sicherzustellen.