Entwaldungsfreie Lieferketten

Entwaldungsfreie Lieferkette gemäß EUDR – Verantwortung beginnt bei der Herkunft
Mit der neuen EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR – EU Deforestation Regulation 2023/1115) setzt die Europäische Union einen klaren Rahmen für den Schutz der weltweiten Wälder und gegen den Verlust von Biodiversität. Ab dem 30. Dezember 2025 dürfen nur noch Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, die nachweislich nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben.
Warum gibt es die EUDR?
Wälder bieten essenzielle ökologische, wirtschaftliche und soziale Nutzen. Allerdings sind die Wälder global gefährdet und die Zerstörung und Entwaldung konnte bislang nicht ausreichend eingedämmt werden. Die Entwaldung hat aber gravierende Folgen. Insbesondere beschleunigen Entwaldung und Waldschädigung den Klimawandel und den Verlust der Biodiversität. Da trotz bisheriger internationaler Bemühungen die globale Entwaldung nicht gestoppt werden konnte, hat die EU den rechtlichen Rahmen konkretisiert, um der Entwaldung zu begegnen und diese zu stoppen. Die EUDR löst dabei die bisherige EU-Holzhandelsverordnung ab.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die EUDR ist eine EU-Verordnung und bedarf daher keiner Umsetzung in nationales Recht und wird in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten. Von der EUDR sind unter anderem Rohstoffe wie Soja, Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kakao, Kaffee sowie Kautschuk („Relevante Rohstoffe“ Art. 2 Nr. 1 EUDR) und zahlreiche daraus hergestellte Produkte betroffen. Die relevanten Erzeugnisse werden in Anhang I der VO aufgelistet und dürfen nicht auf Flächen produziert worden sein, auf denen nach dem 31.12.2020 Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat. Die Liste des Anhang I nimmt dabei Bezug auf die Zolltarifnummern.
Für diese Rohstoffe und Erzeugnisse gilt ab dem Stichtag im Grunde ein Vertriebsverbot nach Art. 3 der EUDR wie folgt:
„Relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse dürfen nur dann in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) sie sind entwaldungsfrei,
b) sie wurden gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt und
c) für sie liegt eine Sorgfaltserklärung vor.“
Unternehmen sind also verpflichtet, eine Sorgfaltspflichtprüfung (Due Diligence) durchzuführen, um sicherzustellen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind.
Dazu zählen insbesondere:
- Geolokalisierung der Anbauflächen
- Risikobewertung und Risikominimierung
- Eine umfassende Sorgfaltserklärung über ein EU-Informationssystem
Die Verordnung betrifft Unternehmen jeder Größe – mit abgestuften Pflichten – und sieht bei Verstößen empfindliche Sanktionen vor. Es spielt keine Rolle, ob das Unternehmen seinen Sitz in der EU hat. Maßgeblich ist, dass im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Rohstoffe und Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden.
Ab wann gelten die Vorgaben?
Nach einer Verschiebung werden die Vorgaben ab dem 30.12.2025 gelten. Für KMU werden die Vorgaben ab dem 30.06.2026 gelten.
Weiterführende Informationen & FAQ
Für eine detaillierte Auslegung der Vorschriften und zur Vorbereitung auf die Umsetzung empfehlen wir die offiziellen FAQ der EU-Kommission sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE):
FAQ der EU-Kommission zur EUDR (englisch)
Handreichung des BMEL zur EUDR (deutsch)
Zum Zwecke der Risikoklassifizierung hat die EU-Kommission gemäß Art. 29 EUDR ein Länder-Benchmarkingsystem veröffentlicht (https://environment.ec.europa.eu/publications/commission-implementing-regulation-laying-down-rules-application-deforestation-regulation_en) . Dieses gliedert sich in verschiedene Risikogruppen:
Niedrigrisikoländer (low risk countries): insbesondere Deutschland
Hochrisikoländer (high risk countries): Länder Belarus, Myanmar, Nordkorea und Russland
Länder mit normalem Risiko: Alle übrigen Länder.
Die EU-Kommission hat dazu eine Länderliste:
Das EU-Informationssystem, über welches die Sorgfaltserklärungen abgegeben werden können, findet sich hier https://eudr.webcloud.ec.europa.eu/tracesnt/login