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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

Ein pauschales Verbot des Versandhandels mit Medizinalcannabis ist rechtlich unverhältnismäßig. Es ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen, um das erklärte Ziel – die Eindämmung von Missbrauch – tatsächlich zu erreichen. Der Entwurf begründet die Maßnahme im Wesentlichen mit möglichen Risiken einer unzureichenden Beratung im Versandhandel. Diese Annahme überzeugt nicht: Die Beratungspflichten für Apotheken – ob stationär oder im Versand – sind gesetzlich klar geregelt. Versandapotheken sind verpflichtet und erfüllen es, eine qualifizierte pharmazeutische Beratung anzubieten, die auch telefonisch oder digital erfolgen kann. Es ist nicht ersichtlich, warum Medizinalcannabis hier eine Sonderstellung einnehmen sollte, zumal auch bei anderen sensiblen Arzneimitteln – etwa Psychopharmaka oder starken Schmerzmitteln – der Versandhandel zu Recht zulässig ist.