Rettet den Kauf auf Rechnung!

Rettungsring wird ins Wasser geworfen

Die EU-Verbraucherkreditrichtline könnte das schleichende Ende des Kaufs auf Rechnung besiegeln. Eigentlich sollte sie VerbraucherInnen vor den Risiken von „Buy now, pay later“-Angeboten (BNPL) schützen. Vor allem junge Menschen hatten in sozialen Medien unter #klarnaschulden damit „angegeben“, sich per BNPL überschuldet zu haben – und trotzdem hemmungslos weiter shoppen zu können.

Das Problem: Die Richtlinie will SÄMTLICHE Bezahlmethoden, die einen Zahlungsaufschub gewähren, wie einen Kreditvertrag behandeln – mit allen dazugehörigen Einschränkungen und Unannehmlichkeiten für Kundinnen und Kunden. Nicht bedacht wurde, dass darunter auch der Kauf auf Rechnung fällt – obwohl dieser etwas völlig anderes ist ein Kredit und besonders sicher für Verbraucherinnen und Verbraucher ist. Die Folgen für den Käufe auf Rechnung sind gravierend. Viele Menschen werden daher auf bequemere aber vergleichsweise unsichere Bezahlmethoden wie Kreditkarten ausweichen, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.

So funktioniert der Kauf auf Rechnung:

  • Zahlung erst nach Erhalt der Ware: Bestellungen können zu Hause geprüft werden, bevor bezahlt wird
  • Vertauensvorschuss des Händlers: Zinsloser Zahlungsaufschub um 30 Tage ohne Einkommens-Offenlegung
  • Schutz vor Online-Betrügern, zum Beispiel vor Fake-Shops oder Identitätsdiebstahl

„Wie hoch schätzen Sie Ihr persönliches Risiko ein, sich durch Käufe auf Rechnung zu überschulden?“
(Basis: Personen, die per Kauf auf Rechnung zahlen, n = 5.002, Befragungszeitraum: 21.10. - 24.10.2024)

Das will die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD)

Die EU glaubt, dass der Kauf auf Rechnung das Risiko einer massenhaften Verschuldung von VerbraucherInnen erhöht. Geht es nach ihrem Willen, sollen Käufe auf Rechnung daher künftig in vielen Fällen mit Kreditangeboten gleichgesetzt werden. Für VerbaucherInnen bedeutet das: 

  • Offenlegung persönlicher Daten: VerbraucherInnen sind gezwungen, sich bei jedem Kauf eine Bonitätsprüfung (z.B. Einkommensnachweise) zu unterziehen, als würde er einen Kredit abschließen.
  • Wartezeit vor Bestellabschluss: VerbraucherInnen müssen vorvertagliche Informationen erhalten und (z.B. durch Unterschreiben) versichern, dass diese verstanden wurden. Ein sofotiges Bezahlen, wie es im Onlinehandel Standard ist, wäre nicht mehr möglich.
  • VerbraucherInnen haben zukünftig nur 14 Tage statt 30 Tage Zeit für die Bezahlung ihrer Rechnung.


Belegbar sind die Sorgen aber nicht, denn: Aufgrund seiner Zinsfreiheit und der Vereinbarung kurzer Zahlungsziele ist der Kauf auf Rechnung wirtschaftlich gesehen etwas völlig anderes als ein Verbraucherkredit. Das Risiko einer Überschuldung durch Aufbau einer Vielzahl parallel und lang laufender Zinsverpflichtungen besteht nicht.

Die EU will den Kauf auf Rechnung in vielen Fällen wie einen Kreditvertrag behandeln. Viele Verbraucher werden deshalb auf andere Bezahlarten ausweichen, weil sie einen unkomplizierten Check-out ohne Bonitätsprüfung wünschen. Die wenigsten wollen auch bei kleinen Einkäufen ihr gesamtes Einkommen und Ausgabenverhalten offenlegen.
Alien Mulyk
Geschäftsführerin Public Affairs Europa & International