Unter Koordination der EU haben die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Ländern in Europa erneut eine Überprüfung von Onlineshops vorgenommen und dabei Beanstandung wegen sagenannter Dark Patterns gefunden. Hierzu Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh:
Nirgendwo sind Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt als beim Onlinekauf. Unsere Kundinnen und Kunden müssen nicht auf Kulanz hoffen, darum betteln oder sich mit Gutscheinen statt „Geld zurück“ abspeisen lassen. Wenn sie mit ihrem Einkauf nicht rundum zufrieden sind, schützt sie u.a. ein uneingeschränktes Widerrufsrecht. Und trotzdem wird immer mal wieder, wie jetzt unter dem plakativen Namen „Dark Patterns“ eine Sau durchs Dorf getrieben, um unsere Branche zu diskreditieren. Selbst das Ergebnis der nicht repräsentativen Stichprobe der europäischen Verbraucherschützer zeigt aber, dass es keinen Anlass gibt, an der Reputation des Onlinehandels zu zweifeln: Von insgesamt zig Tausend Onlineshops europaweit boten aus Sicht der Verbraucherschützer nur wenige der tatsächlich untersuchten überhaupt Anlass zu deren Beanstandung.
Eine rechtliche Einordnung von Dark Patterns im Onlinehandel kann in einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M nachgelesen werden.