Am 11. Februar 2025 ist die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) in Kraft getreten. Ihre allgemeinen Bestimmungen gelten ab dem 12. August 2026. Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und führt europaweit einheitliche sowie verschärfte Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Mehrwegquoten, Rezyklatanteile und nachhaltiges Verpackungsdesign ein. Betroffen sind alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen in Verkehr bringen – vom Erzeuger über Importeure bis hin zu Händlern.
Die PPWR stellt erhöhte Anforderungen an den Marktzugang. So müssen beispielsweise Rezyklatquoten erfüllt, Kennzeichnungspflichten und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen sichergestellt werden. Auch im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) werden sich die Anforderungen ändern. Eine wesentliche Änderung ist dabei die Neufassung des Herstellerbegriffs und somit auch der neue Anwendungsbereich der EPR. Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert Sanktionen, Verkaufsverbote oder erheblichen Mehraufwand.
In unserem kompakten 60-minütigen Webinar geben wir gemeinsam mit der Kanzlei Luther einen fundierten Überblick über die zentralen Rollen und damit einhergehenden Pflichten der Marktakteure – und zeigen, wie Sie mit uns als EPR-Full-Service-Anbieter Ihre Produktverantwortung rechtskonform und effizient erfüllen können.
Im Anschluss an den Vortrag haben Sie die Möglichkeit, individuelle Fragen in einer moderierten Q&A-Session zu stellen.
Folgende Inhalte erwarten Sie...
- Überblick über die Rollen und Pflichten der Marktakteure nach der PPWR – von Rezyklat- und Mehrwegquoten bis zu Design-for-Recycling-Anforderungen und erweiterten Herstellerverantwortungspflichten (EPR)
- Fristen, Compliance-Anforderungen und Dokumentationspflichten für Hersteller, Importeure und Händler
- Praktische Strategien zur rechtskonformen Gestaltung von Verpackungen und Integration in bestehende EPR- und Recyclingprozesse
- Möglichkeiten, die Produktverantwortung effizient, ressourcenschonend und rechtskonform mit einem Full-Service-EPR-Dienstleister umzusetzen
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