"Blowing the whistle: Das Hinweisgeberschutzgesetz richtig umsetzen"

Bereits im Oktober 2019 hat die EU die Whistleblower-Richtlinie beschlossen und sah eine Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2021 vor.

Nach langem Ringen hat sich der Gesetzgeber nun auf eine Umsetzung geeinigt. Gerade zur richtigen Zeit: Brüssel hat bereits Klage vor dem EuGH eingereicht und verlangt für jeden Tag seit Ablauf der in der Richtlinie festgelegten Umsetzungsfrist bis zur Behebung des Verstoßes 61.600 €, "mindestens jedoch 17.248.000 €".

Insbesondere die Aspekte, welche Verstöße nach dem HinSchG ohne Konsequenzen für den Hinweisgeber gemeldet werden dürfen und ob anonyme Meldestellen angeboten werden müssen, wurden auf deutscher Ebene im Gesetzgebungsprozess intensiv diskutiert.

Im Webinar geben wir einen Überblick über die final verabschiedete Version des HinSch und legen besonderen Fokus auf arbeits- und datenschutzrechtliche Aspekte.

Ihre Referenten:

Gereon Conrad berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind strafrechtliche Compliance und Internal Investigations. Gereon Conrad ist seit 2018 Rechtsanwalt bei Orth Kluth und seit 2020 Salary Partner. Dr. Esther Herrnstadt berät in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts sowie im Dienstvertragsrecht. Sie ist spezialisiert auf die Beratung zur betrieblichen Altersversorgung sowie die arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen und Transaktionen. Darüber hinaus berät sie regelmäßig zum Betriebsverfassungs- und Tarifrecht. Esther Herrnstadt ist seit 2020 Salary Partnerin bei Orth Kluth.

Die Kanzlei Orth Kluth ist eine unabhängige Full-Service-Kanzlei und unterstützt als strategische Rechtsberater genauso wie als kreative Vertragsgestalter oder als Legal House Keeper.

Christian Volkmer ist Inhaber der Projekt 29 Unternehmensgruppe, die europaweit mehr als 6.500 Kunden in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit betreut.