Energieverbrauchskennzeichnung bei Lichtquellen

„Die Union hat sich dazu verpflichtet, eine Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik zu schaffen. Energieeffizienz ist eine entscheidende Komponente des Rahmens der Union für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und ist für die Dämpfung der Energienachfrage von zentraler Bedeutung.“ 

Dies ist der erste Erwägungsgrund der Rahmen-Verordnung (EU) 2017/1369 für die Energieverbrauchskennzeichnung, die zusammen mit der speziellen, delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 den rechtlichen Rahmen für die Kennzeichnung der Energieeffizienzklasse von Lichtquellen regelt.

Ergänzend zu dem allgemeinen bevh basic zur Energieverbrauchskennzeichnung wird in diesem basic Papier die Kennzeichnung bei Lichtquellen noch etwas detaillierter dargestellt. Für die Angaben kann keine Gewähr übernommen werden und ersetzt nicht die rechtliche Beratung im Einzelfall.