„Die Union hat sich dazu verpflichtet, eine Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik zu schaffen. Energieeffizienz ist eine entscheidende Komponente des Rahmens der Union für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und ist für die Dämpfung der Energienachfrage von zentraler Bedeutung.“
Dies ist der erste Erwägungsgrund der neuen Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU (im folgenden VO).
Um die Energieeffizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte dem Verbraucher zu verdeutlichen, wurden ab 2010 Energieeffizienzskalen für einzelnen energieverbrauchsrelevanter Produkte eingeführt. Aufgrund stetiger Weiterentwicklungen und Verbesserungen in dem Bereich Energieeffizienz sind die damaligen Einordnungen in der Skala jedoch veraltet, was dazu führte, dass ergänzende Skalierungen bis zu A+++ eingeführt werden mussten.
