Das Double-Opt-In-Verfahren: Checkliste und Vorlage

Liegt kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vor (vgl. § 7 Absatz 3 UWG), ist die Nutzung der E-Mail-Adresse für Werbezwecke allein bei Vorliegen einer Einwilligung des Adressaten zulässig. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) macht detaillierte Vorgaben zur Wirksamkeit einer solchen Einwilligung. Für das Vorliegen dieser Wirksamkeitsvoraussetzungen trägt das werbende Unternehmen die Nachweis- und Beweislast. Um die erforderlichen Nachweise führen zu können, hat sich in der Praxis das sog. Double-Opt-In Verfahren als Best Practice etabliert.

 

Die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung sind zahlreich. Zu beachten sind sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die umfangreiche Rechtsprechung in diesem Bereich. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer wirksamen Einwilligung trägt dabei immer das werbende Unternehmen (vgl. Art. 7 Abs. 1 DS-GVO).

Um sicherstellen zu können, dass die einwilligende Person tatsächlich auch Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse ist, hat sich in der Praxis das sog. Double-Opt-In Verfahren (DOI-Verfahren) etabliert: Dem Interessenten, der seine E-Mail-Adresse zum Zwecke der Aufnahme in den Newsletterverteiler angegeben hat (1. Opt-In), wird an die angegebene Adresse zunächst ein Bestätigungslink gesandt, verbunden mit der Bitte, diesen zu aktivieren. Mit Anklicken dieses Links (2. Opt-In) bestätigt der Interessent, Inhaber der zuvor angegebenen E-Mail-Adresse zu sein. Der Versand von Werbemailings an eine unbefugt oder unbewusst fehlerhaft angegebene E-Mail-Adresse wird so bestmöglich verhindert. Zu beachten ist jedoch, dass das DOI-Verfahren per E-Mail auch nur der Verifikation von E-Mail-Adressen dient. Sollen andere Kommunikationskanäle werblich bespielt werden, sind grundsätzlich andere, kanalspezifische Verifikationslösungen erforderlich.

Der weitere Text ist für bevh-Mitglieder nach dem Login sichtbar!

Zugehörige Downloads

Dieser Download steht nur unserern Mitgliedern zur Verfügung.