Nachfolgend eine kurze Übersicht, in welchen Printmedien (Katalog, Prospekten, Werbeflyer mit und ohne Bestellmöglichkeit) welche Informationspflichten bestehen. Behandelt werden Kataloge und Werbeprospekte mit Bestellmöglichkeit, Werbeflyer und -anzeigen ohne Bestellmöglichkeit, Image- und Erinnerungswerbung sowie Besonderheiten im B2B
Liegt kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vor (vgl. § 7 Absatz 3 UWG), ist die Nutzung der E-Mail-Adresse für Werbezwecke allein bei Vorliegen einer Einwilligung des Adressaten zulässig. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) macht detaillierte Vorgaben zur Wirksamkeit einer solchen Einwilligung.
Leiterin Recht & Compliance
ArbeitskreiseRechtsausschuss, Datenschutz
FachgemeinschaftFORUM Lebensmittel
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
ARBEITSKREISERechtsausschuss, Datenschutz, Personal
FACHGEMEINSCHAFTFORUM Lebensmittel