Müssen Onlineshops zwingend eine Zertifizierung einholen?

Das BFSG sieht keine offizielle Zertifizierung vor, es ist somit keine gesetzliche Vorgabe. Grundsätzlich sollten Wirtschaftsakteure in der Lage sein, die Vorgaben des BFSG selbst umzusetzen. Gleichwohl kann eine Zertifizierung beispielsweise im Hinblick auf die Haftung sinnvoll sein. Unser Preferred Business Partner, der TÜV Süd, bietet solch eine Zertifizierung an:

tuvsud.com

Darüber hinaus sind Tests möglich. Die Tests erfolgen über zertifizierte Tester und mit offen gelegtem Testverfahren, Testschritten und Testtools. Dabei werden repräsentative Seiten anhand einzelner Schritte überprüft, insbesondere im Hinblick auf eine gute Überschriftenstrukturierung –gute Überschriftenhierarchie mit entsprechenden HTML-Elementen. Hier sind beispielsweise die Kriterien des BIK BITV einsehbar:

bitvtest.de

Sofern auch viele PDF eingebunden werden, sollte auch überlegt werden, ob auch die PDF auf Barrierefreiheit überprüft werden soll. Dies von der Prüfung grundsätzlich nicht mit abgedeckt und müsste zusätzlich vereinbart werden. Darüber hinaus ist auch eine Mitgliedschaft beim IAAP D·A·CH möglich, die deutschsprachige Niederlassung der IAAP (International Association of Accessibility Professionals).