Formulare: Was gibt es zu beachten?

Ein Onlineshop ist nutzlos, wenn Kunden darüber nicht bestellen können. Besonders kniffelig ist es hierbei, den Bestellprozess barrierefrei zu gestalten. Punkte, auf die dabei geachtet werden sollten:

  • Notwendige Formularfelder nicht einfach nur mit roter Farbe hinterlegen, da dies für Menschen mit Farbblindheit nicht erkannt werden kann. Deshalb sollte bei solchen Felder auch mit einem Text darauf hingewiesen werden
  • Geben Sie Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und Eingaben zu machen. Bei zeitlichen Begrenzungen sollte daher die Möglichkeit eingeräumt werden, den Zeitablauf abzuschalten oder um mindestens das 10-fache der Standardeinstellung anzupassen
     

Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung): Was gilt es zu beachten?

Hinsichtlich der Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte sollten Rechtstexte wie AGB und Datenschutzerklärungen auch mit Untertiteln und ggf. Ankerlinks versehen werden, damit sich auch nicht-sehende Menschen in dem Rechtstext schnell zurechtfinden und zu den Passagen springen können, die sie suchen. Bezüglich der Datenschutzerklärung sieht bereits die DSGVO vor, dass die Datenschutzerklärung in einfacher und verständlicher Sprache abgefasst sein muss, Art. 12 Abs. 1 DSGVO. Dass neben der Muster-Widerrufsbelehrung auch eine Belehrung in leichter Sprache angegeben werden muss, ist gesetzlich nicht vorgesehen, da dies nicht die Funktionalität des Onlineshops betrifft. Auch in der für Bundesbehörden verpflichtenden Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) wurde festgelegt, dass nicht der gesamte Internetauftritt, sondern nur die wichtigsten Informationen in leichter Sprache darzustellen sind, § 4 BITV.