Gestern haben sich 130 Länder auf eine Überarbeitung des globalen Steuersystems geeinigt. Das Modell der OECD sieht zwei Säulen vor: In der ersten Säule (Pillar 1) soll die Neuverteilung von Besteuerungsrechten an Unternehmensgewinnen vorgenommen werden, d.h. das bestimmte digitale Leistungen dort besteuert werden sollen, wo sich ihre Nutzer befinden. Bisher werden Unternehmen dort besteuert, wo sich ihr Sitz befindet. Mit der zweiten Säule (Pillar 2) soll eine weltweit effektive Mindestbesteuerung von Unternehmen sichergestellt werden. Hierzu Alien Mulyk, Expertin für Europa und Internationales beim bevh:
Wir begrüßen, dass die OECD mit der Lösung für die weltweite Besteuerung von Unternehmen einen großen Schritt weitergekommen ist. Der bevh hat sich seit Beginn der Debatte über die Steuerbeiträge insbesondere digitaler Konzerne für eine globale Lösung ausgesprochen. Nur so können Mehrfachbesteuerung und konkurrierende einzelstaatliche Lösungen ausgeschlossen sowie mehr Steuergerechtigkeit gewährleistet werden. Die vorgelegte Einigung ist jedoch nur eine grobe Skizze – viele Aspekte insbesondere bezüglich der Anwendung und Umsetzung beider Säulen sind noch unklar und bedürfen weiterer Klarstellung.