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Zum Vorschlag vom Bundesfinanzminister auf die Umsatzsteuer bei Sachspenden zu verzichten

Zum Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, für von Corona betroffene Einzelhändler auf die Umsatzsteuer bei Sachspenden an gemeinnützige Organisationen befristet bis 31.12.2021 zu verzichten, erklärt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh:

Dieser Vorschlag ist nicht zu Ende gedacht! Ware, die auf dem Markt keine Abnehmer findet, gibt es immer und überall. Überhänge fallen nicht nur im Einzelhandel an und auch nicht nur in Pandemiezeiten und auch der Bedarf bei gemeinnützigen Hilfseinrichtungen besteht fort. Deshalb ist dieser Vorschlag lediglich ein erster Schritt, dem eine unbefristete Umsatzsteuerbefreiung auf Sachspenden entlang der gesamten Wertschöpfungskette folgen muss. Dafür setzte sich der bevh schon weit vor Corona ein und unterstützt deshalb die heutige Initiative von Bündnis90/Die Grünen.“ Bündnis90/Die Grünen haben heute mit einer breiten Allianz von Verbänden, darunter dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) und Organisationen aus dem Sozialen Bereich unter #SpendenStattVernichten, eine umsetzbare und rechtssichere Möglichkeit gefordert, dass nicht-verkäufliche Ware umsatzsteuerbefreit an karitative Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen gespendet werden kann."