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Zum Urteil Foodwatch gegen Amazon Fresh

Der Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh muss die Herkunft von Obst und Gemüse besser kennzeichnen. Das OLG München hat mit heutigem Urteil die Entscheidung des LG Münchens aus dem letzten Jahr bestätigt. Dazu Eva Behling, Justiziarin des bevh:

Bei Verabschiedung der Lebensmittelinformationsverordnung im Jahr 2011 wurde der Versand- und Onlinehandel mit Lebensmitteln kurzsichtiger Weise nur am Rande behandelt. Kein Wunder also, dass viele, der in der Verordnung vorgesehenen Informations- und Kennzeichnungspflichten Probleme bereiten bei der  Darstellung im Katalog oder im Onlineshop. Besondere Schwierigkeiten bereitet für alle Online-Händler dabei die Herkunftsangabe. Die Herkunftsangabe ist für viele Verbraucher fraglos ein Kriterium bei der Kaufentscheidung und gerade in der heutigen Zeit, in der vermehrt auf Regionalität und kurze Lieferwege wert gelegt wird, ein wichtiges Signal.

Es bleibt jedoch abzuwarten, wie Verbraucher zukünftig von einem Wahlrecht Gebrauch machen werden und ob sie dies als Gewinn sehen oder ob sie von der Auswahl schier überfordert sein werden.

Fest steht allerdings schon jetzt: Kleine Händler und beispielsweise auch Bauernhöfe mit eigenem Online-Shop, die Obst und Gemüse dazu kaufen, um gerade auch im aktuellen Lockdown mit dieser Sortimentserweiterung attraktiv für Kunden zu sein, werden wieder einmal vor große technische und praktische Herausforderungen gestellt, die sie neben dem alltäglichen Geschäft bewältigen müssen."