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WEBINAR mit HÄRTiNG Rechtsanwälte am 13.02.2015: Agile Softwareprojekte

verfasst von Stephanie Schmidt

In wenigen Tagen, nämlich am 13.02.2015 um 10 Uhr startet wieder unsere gemeinsame Webinar-Reihe mit HÄRTING Rechtsanwälte für Mitglieder und Preferred Business Partner des bevh. 

Den Anfang macht Rechtsanwalt Daniel Schätzle mit einem einstündigen Webinar zum Thema "Agile Softwareprojekte: Was bei modernen Softwareprojekten aus Sicht des Auftraggebers rechtlich zu beachten ist."

Die Erstellung einer Internet-Plattform ist letztlich nichts anderes als die Erstellung einer Software. Neben der Festlegung und Umsetzung des „look and feel“ müssen entsprechende Programmierarbeiten vorgenommen werden. Derartige Projekte werden zunehmend in einer agilen Vorgehensweise umgesetzt. Gegenüber einer klassischen Vorgehensweise können bei einem agilen Verfahren erheblich zufriedenstellendere Ergebnisse geliefert werden, da die Arbeit sich auf das eigentliche Produkt konzentriert. 
Klassische Softwareprojekte arbeiten nach dem Wasserfallmodel. Die Entwicklung findet linear in aufeinanderfolgenden Phasen statt. Jede Phase ist vordefiniert und muss eindeutig formulierte Ergebnisse liefern, die als Meilensteine verabschiedet werden. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Lasten- und dem Pflichtenheft zu. Diese bestimmen, was am Ende stehe soll. Daher wird in der Rege erheblicher Planungsaufwand in deren Entwicklung gesteckt, der auch bezahlt werden muss. In der Theorie ergibt sich hieraus eine klar zu definierende Vertragssituation. Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber, was von Anfang an vermeintlich klar bestimmt ist. Oftmals stellt sich in der Praxis jedoch heraus, dass das, was man anfänglich definiert hat, unzureichend war und nicht dem entspricht, was man eigentlich wollte. Die Folge sind rechtliche Auseinandersetzungen etwa darüber, ob tatsächlich das Gewünschte umgesetzt wurde und wer etwaigen Mehraufwand tragen muss. 
Beim agilen Vorgehen soll genau dies verhindert werden. Agil bedeutet im Wesentlichen, dass zwar die Ziele und die wesentlichen Inhalte, sowie ein grober Zeitplan und ein (vorläufiges) Gesamtbudget abgestimmt sind, die Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der inhaltlichen und technischen Ausgestaltung aber flexibel sind und während der Laufzeit des Projektes angepasst werden können und müssen. Hierzu soll insofern eine zyklische Arbeitsweise bzw. ein abschnittsweises Vorgehen im Rahmen von einvernehmlich definierten Leistungsabschnitten („Sprints“) vereinbart werden.

Hier können Sie sich für das Webinar anmelden. 

Vorschau auf die nächsten Webinar-Termine:

06.03.2015: Rechtliche und strategische Fragen beim Schutz von Handelsmarken

10.04.2015: Rechtliche Aspekte der Marketing Automation

08.05.2015: Aktuelle Rechtslage zu Vertriebsbeschränkungen im Online-Handel

29.05.2015: M-Commerce und Mobile Advertising

19.06.2015: Ein Jahr neues Verbraucherrecht - Stand der Dinge