Blog:

WEBINAR mit HÄRTING Rechtsanwälte am 10.04.: Rechtliche Aspekte der Marketing Automation

verfasst von Stephanie Schmidt

Am 10. April um 10 Uhr haben Mitglieder und Preferred Business Partner des bevh wieder die Gelegenheit, an einem gemeinsamen Webinar von bevh und HÄRTING Rechtsanwälte teilzunehmen. Thema des einstündigen Webinars mit Dr. Martin Schirmbacher werden die rechtlichen Aspekte der Marketing Automation sein. 

Die Automation direkten Marketings steht für viele Unternehmen auf der Agenda für 2015. In erster Linie die direkte Ansprache von Kunden per E-Mail eignet sich in hohem Maße für eine Personalisierung. Dabei werden zum Beispiel Inhalte von Newslettern in Abhängigkeit vom Klick- und Surfverhalten der Empfänger zusammengestellt. Auch in E-Mails verlinkte Landing Pages können dynamisch in Abhängigkeit vom Kaufverhalten und anderen Informationen, die über den Nutzer bekannt sind, ausgeliefert werden. 

Das Webinar beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. Nach einer kurzen Einführung in das Recht des E-Mail-Marketing geht es vor allem um die datenschutzrechtlichen Aspekte der Marketing Automation. Inwieweit dürfen bekannte Informationen über den Empfänger überhaupt zu Marketingzwecken genutzt werden? Welche Informationen dürfen zu CRM-Daten hinzugespeichert werden? Soweit es auf die Einwilligung des Nutzers ankommt, stellt sich die Frage nach der konkreten Ausgestaltung einer solchen Einwilligung. Im Webinar werden konkrete Beispiele für Einwilligungslösungen besprochen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Die folgenden Webinar-Termine:

08.05.2015: Aktuelle Rechtslage zu Vertriebsbeschränkungen im Online-Handel

29.05.2015: M-Commerce und Mobile Advertising

19.06.2015: Ein Jahr neues Verbraucherrecht - Stand der Dinge