verfasst von Stephanie Schmidt
Am 24. Oktober um 10 Uhr bietet der bevh in Zusammenarbeit mit HÄRTING Rechtsanwälte erneut ein Webinar für Mitglieder und Preferred Business Partner an.
Lange schon reichen gute Angebote und eine clevere Preispolitik nicht mehr allein aus, um sich von den Mitbewerbern im Onlinehandel abzusetzen. Die Kunden setzen bei der Auswahl ihres Vertragspartners vermehrt auf Service und bequeme Abwicklung und informieren sich anhand von Bewertungen und Kundenrezensionen darüber, was sie nach Vertragsschluss erwartet. Oft bieten Online-Dienstleister auf ihren eigenen Seiten Bewertungsmöglichkeiten an oder stellen sich der Bewertung auf Verkaufsplattformen. Immer häufiger werden Unternehmen jedoch in unabhängigen Onlineportalen bewertet, auf die die Bewerteten keinen Einfluss nehmen können.
So sehr eine positive Bewertung im Internet den Umsatz fördern kann, so negativ kann sich eine schlechte Bewertung auf die Kundenwahrnehmung auswirken. Umso ärgerlicher, wenn eine schlechte Bewertung zu Unrecht erteilt wird.
In diesem Webinar wird Marie Slowioczek aufzeigen, welche Möglichkeiten für Unternehmer bestehen, sich gegen schlechte, unsachliche oder falsche Bewertungen ihres Unternehmens oder ihrer Produkte oder absichtlich positive Fake-Bewertungen von Mitbewerbern zu wehren.
Zu den angesprochenen Themen gehören:
- Welche Ansprüche habe ich gegen den Verfasser einer Bewertung?
- Wie gehe ich gegen negative Bewertungen bei Verkaufsplattformen vor – beispielsweise bei eBay oder Amazon?
- Haften die Betreiber von Bewertungsportalen und welche Ansprüche bestehen gegen sie?
- Wie gehe ich gegen Auftragsbewertungen bei Mitbewerbern vor?
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.