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Webinar am 26. Juni: Ein Jahr neues Verbraucherrecht

verfasst von Stephanie Schmidt

Das nächste gemeinsame Webinar mit HÄRTING Rechtsanwälte am 26. Juni um 10 Uhr beschäftigt sich mit dem neuen Verbraucherrecht, das vor fast einem Jahr in Kraft getreten ist. Dr. Martin Schirmbacher ist Referent des einstündigen Webinars: 

Vor ziemlich genau einem Jahr haben viele Online-Händler großen Aufwand in die Anpassung ihrer Shops an das neue Recht gesteckt. Bestellprozesse wurden umgestaltet, AGB auf Vordermann gebracht, Widerrufsbelehrungen geändert, Retourenscheine aktualisiert und die Logistik angepasst. In unzähligen Seminaren auch von uns konnten sich Shopbetreiber fit machen für das Recht nach dem 13. Juni 2014. Nicht wenige haben eine Prozesslawine vorhergesagt, weil das Gesetz viele Auslegungsschwierigkeiten bereithält. Und in der Tat schon am 14. Juni wurde über die erste Abmahnung berichtet. Doch die große Abmahnwelle blieb zum Glück aus. Einige Streitigkeiten haben es aber vor die Gerichte geschafft. 

Wir blicken zurück auf ein Jahr neues Verbraucherrecht, besprechen die inzwischen ergangenen Urteile und diskutieren über Best Practice und weitere offene Fragen.

Folgende Punkte werden wir u.a. besprechen: 

  • Fernabsatzrecht bei rebuy-Modellen 
  • Anwendbarkeit auf Maklerverträge 
  • Ausschluss des Widerrufsrechts 
  • Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung 
  • Probleme bei Teillieferungen 
  • Pflichtabholung nach Widerruf 
  • Wertersatzansprüche des Händlers 
  • Angabe des Liefertermins 
  • Sonstige Informationspflichten 
  • Umsetzung der Pflichten aus § 312a BGB

Hier können Sie sich zum Webinar anmelden.