verfasst von Stephanie Schmidt
Am 8. Mai um 10 Uhr haben Mitglieder und Preferred Business Partner des bevh Gelegenheit, an einem Webinar zum Thema "Aktuelle Rechtslage zu Vertriebsbeschränkungen im Online-Handel" teilzunehmen, das wir in Zusammenarbeit mit HÄRTING Rechtsanwälte anbieten. Referent des einstündigen Webinars ist Philipp C. Redlich.
Vertriebsvorgaben und –beschränkungen sind im Onlinehandel mit Markenware allgegenwärtig. Mit steigender Relevanz des Onlinehandels wächst auch das Bestreben von Markenherstellern, den Onlinehandel zu regulieren. Insbesondere im Bereich der Luxus- und Prestigemarken werden häufig strenge qualitative Vertriebsvorgaben gemacht, um das Markenimage zu erhalten. Häufig finden sich in Vertriebsverträgen auch Beschränkungen der Vertriebskanäle über Drittplattformen, etwa Handelsverbote für Amazon oder eBay. Das Markenumfeld solcher Handelsplattformen wird auf Herstellerseite oft als imageschädlich empfunden.
Nicht selten versuchen Markenhersteller dem drohenden Preisverfall im Internet mit einer Einflussnahme auf die Preisgestaltung zu begegnen. Preisabsprachen oder Rabatt- und Bonussysteme, um die UVP auch im Onlinehandel durchzusetzen, sind nicht selten.
Dem verstärkten Wettbewerb zwischen Handelsplattformen begegnen die Plattformbetreiber zum Teil mit sog. Bestpreis- und Meistbegünstigungsklauseln. Händler sollen stets den günstigsten Preis und die besten Konditionen auf der Plattform anbieten.
In jüngster Zeit sind viele solcher Vertriebsbeschränkungen in den Fokus der Kartellämter und Gerichte geraten. Die kartellrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit solcher Vertriebsbeschränkungen sind streng.
Für Händler stellen Vertriebsvorgaben naturgemäß eine Beschränkung dar und können den Warenverkauf erschweren. Häufig verschlechtern solche Beschränkungen die Konkurrenzfähigkeit des Angebotes, insbesondere wenn Vertriebsbeschränkungen von den Herstellern nicht konsequent durchgesetzt werden.
Für Händler stellt sich daher häufig die Frage, welche Vertriebsbeschränkungen zulässig sind. Kann ein Händler sich gegen Sanktionen – z.B. einen Lieferstopp – wehren, wenn Vertriebsbeschränkungen nicht akzeptiert oder nicht umgesetzt werden?
Das Webinar wird die rechtliche Zulässigkeit unterschiedliche Vertriebsbeschränkungen darstellen. Zudem werden praktische Hinweise zu dem Umgang mit Vertriebsbeschränkungen und Sanktionen gegeben.
Angesprochen werden insbesondere folgende Themen:
- Einflussnahme auf die Preisgestaltung (Preisabsprachen, UVP, Rabatt- und Bonussysteme)
- Bestpreis- und Meistbegünstigungsklauseln (wenn Plattformbetreiber Händler verpflichten, stets den günstigsten Preis und die besten Konditionen auf der Plattform zu gewähren)
- Ausschluss und qualitative Beschränkungen des Online-Vertriebs: Vertriebsbeschränkungen bei Luxus- und Prestigemarken in Selektivsystemen, Vertrieb von Markenartikeln in Alleinvertriebs- oder Vertragshändlersystemen
- Beschränkungen der Vertriebskanäle über Online-Plattformen (z.B. Handelsverbote für Amazon oder eBay)
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