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Vorsicht Falle: Keine obligatorische Onlineschlichtung durch europäisches Recht

Verfasst von Stephanie Schmidt

Durch ein bvh-Mitglied wurden wir auf den Versuch eines Anbieters aufmerksam gemacht, Onlinehändler mit unvollständigen Informationen zu einer Teilnahme an einem Schlichtungssystem zu überreden. 

Das Mitglied erhielt einen Anruf in dem es auf die europäische Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung und die europäische Verordnung über die Online-Streitbeilegung aufmerksam gemacht wurde. Der Anrufer gab an, aufgrund dieser europäischen Regelungen würden Onlinehändler zukünftig voraussichtlich  verpflichtet, zukünftig an einem Online-Schlichtungssystem teilzunehmen. 

Richtig ist:

Die Richtlinie über Alternative Streitbeilegung, die bis zum 09.07.2015 in deutsches Recht umzusetzen ist, verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, für alle wirtschaftlichen Tätigkeitsbereiche Einrichtungen für Alternative Streitbeilegung nach den Vorgaben der Richtlinie zu schaffen. Die Nutzung dieser Schlichtungsstellen oder der Anschluss an sie durch die Unternehmen ist nicht obligatorisch.

Händler, die sich verpflichtet haben, eine ADR Stelle zu nutzen, müssen Verbraucher allerdings ab dem 13.06.2014 hierüber in Kenntnis setzen und z.B. die Website der Schlichtungsstelle in ihrem Shop angeben (Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie). 

Die Verordnung über Verbraucher-Onlineschlichtung regelt die Schaffung einer EU-weiten Onlineplattform für die Online-Beilegung von B2C-Streitigkeiten. Diese soll von der EU-Kommission entwickelt werden. 

Übrigens: 

Es gibt bereits heute mit dem Online-Schlichter in Deutschland eine Organisation, die ein kostenloses Online-Schlichtungsverfahren für im Internet geschlossene B2C-Verträge anbietet. Der Online-Schlichter kann derzeit aber nur von Verbrauchern mit einem Schlichtungsverfahren beauftragt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite www.online-schlichter.de.