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Vertikal-GVO der EU diskriminiert Onlinehändler und wirft wettbewerbsrechtliche Fragen auf

Mit der turnusgemäßen Anpassung der sogenannten Vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung, die u.a. die Beziehungen zwischen Herstellern und Händlern regelt, will die EU gezielt Marktveränderungen im Handel Rechnung tragen. Der Fokus der aktuellen Änderungen liegt speziell auf der Regulierung des E-Commerce. Unter anderem sieht die Anpassung vor, dass Hersteller den Händlern zukünftig engere Regeln für den Vertrieb ihrer Waren setzen und den stationären Vertrieb bevorzugen dürfen. Lesen Sie hierzu die Einschätzung des bevh sowie unser ausführliches Positionspapier zum Download

Plänen der EU zufolge soll es Herstellern möglich sein, Händlern unterschiedliche Kriterien für den Onlinevertrieb einerseits und den stationären Vertrieb andererseits aufzuerlegen. Das gibt Herstellern ein mächtiges Werkzeug in die Hand, den Online-Vertrieb ihrer Produkte durch Händler deutlich zu erschweren und beispielsweise den Verkauf auf Plattformen zu verbieten. Neben der offensichtlichen Diskriminierung ist das deshalb brisant, weil große bekannte Hersteller mittlerweile immer mehr selbst zu Händlern werden und ein Interesse daran haben, ihre Produkte direkt online an die Endkunden zu vertreiben. In der Konsequenz kann das zu neuen wettbewerbsrechtlichen Konflikten führen. Die EU scheint diesen Trend bisher zu ignorieren.