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Versandhändler von Elektrogeräten ab sofort in Österreich zur Altgeräte-Entsorgung verpflichtet

Gastbeitrag von Lukas Ebbert, Deutsche Recycling GmbH

Online und Distanzhändler, die aus Deutschland, EU-Ländern oder aus Drittländern Elektrogeräte an Endkunden in Österreich verkaufen, sind ab sofort verpflichtet, einen Bevollmächtigten für das Recycling der Elektroaltgeräte zu benennen. Dieser Bevollmächtigte übernimmt für den Versender alle Verpflichtungen aus der Elektroaltgeräte-Verordnung und haftet dafür. Diese Verordnung wurde Mitte August veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 01.07.2014 in Kraft.

Bei Nichtregistrierung drohen je nach Art und Umfang des Verstoßes gegen die Bestimmungen der Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) empfindliche Geldbußen oder natürlich Abmahnungen durch Wettbewerber, analog zu Deutschland.

Die Verpflichtung für Fernabsatzhändler, einen nationalen Bevollmächtigten zu benennen, resultiert aus der nationalen Umsetzung der europäischen WEEE-2-Richtlinie. In folgenden Ländern der EU ist das Bevollmächtigtenmodell bereits verpflichtend umgesetzt: Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal und Slowakei.

Neben der WEEE-Richtlinie sind auch die Europäische Verpackungs- und Batteriegesetze von Versandhändlern zu beachten. In einem Großteil der EU-Länder gelten Online-Händler als sogenannte Erstinverkehrbringer angesehen und sind somit die Verpflichteten im Sinne der relevanten Verordnungen für Verpackungen, Elektroaltgeräte oder Batterien. Entsprechend des Verursacher-Prinzips ergeben sich dadurch Entsorgungs- und Lizenzierungsanforderungen nicht nur beim Export, sondern auch für Importe von z.B. elektronischen bzw. elektrischen Geräten, die aus dem Ausland eingeführt und auf dem deutschen Markt vertrieben werden.  Da eine zentrale Melde und Registerstelle auf europäischer Ebene nicht existiert, gibt es in Deutschland und in allen anderen EU-Ländern nationale Einzelverpflichtungen, die es zu befolgen gibt.

International tätige Online-Händler sehen sich somit mit vielen verschiedenen Umweltgesetzen konfrontiert. Viele Unternehmen wissen nicht, wie wichtig die Einhaltung dieser Umweltgesetzgebungen ist. Und dass, obwohl durchaus gravierende Rechtsfolgen wie Vertriebsverbote, hohe Geldstrafen und persönliche Haftung der verantwortlichen Personen bei Verstößen drohen.

Mit jedem Exportland steigt die Komplexität der internationalen Entsorgungs- und Lizenzierungsverpflichtungen. Die Deutsche Recycling bietet Ihnen das Komplettpaket. Sie brauchen keine neuen Strukturen aufzubauen und Personalaufwand zu finanzieren. Sie übergeben uns die Verantwortung, kümmern sich um Ihr Business und wir erledigen, was getan werden muss.

Über den Autor

Lukas Ebbert ist Key Account Manager bei der Deutschen Recycling und betreut unter anderem das Segment Online-Shops. Als Full-Service-Dienstleister bietet die Deutsche Recycling GmbH Ihren Partnern im Rahmen eines Compliance Checks die Analyse der firmenspezifischen Verpflichtungen und Kostenstrukturen in den Themenfeldern Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien an – in Deutschland und auch weltweit. 

Darauf aufbauend kümmert sich das Unternehmen um die rechtssichere, effiziente und kostenoptimale operative Abwicklung aller in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben wie Registrierung, Lizenzierung, Kommunikation, Reporting, Rechnungsprüfung etc. All dies geschieht im Rahmen von einfachen und transparenten Länder-Lizenzierungspaketen.