erstellt von Sebastian Schulz
Nachlese: Webinar - Informationspflichten nach neuem Verbraucherrecht
Am vergangenen Freitag haben wir gemeinsam mit HÄRTING Rechtsanwälte ein Webinar für Mitglieder und Preferred Businesspartner angeboten. Thema waren die Informationspflichten nach neuem Recht.
Die Verbraucherrechterichtlinie wurde umgesetzt. Ab 13.6.2014 gilt das neue Recht. Von den weitreichenden Änderungen der Rechtslage sind alle Versandhändler betroffen.
Vieles hat sich geändert. Die Grundsystematik bleibt aber bestehen. Sie ist nur noch schwieriger zu finden. Deswegen ist Martin Schirmbacher nach einer kurzen Einführung vor allem auf die Systematik der fernabsatzrechtlichen Informationspflichten eingegangen und hat dabei das Was, das Wann und das Wie erörtert.
Anschließend wurden die neuen Informationspflichten vorgestellt und dabei insbesondere auf digitale Inhalte eingegangen. Wenn auch mit dem Widerrufsrecht unmittelbar verbunden, sind Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular letztlich ebenfalls Informationspflichten und deshalb Gegenstand des Referats. Spannend wird vor allem sein, wie die Pflicht zur Übersendung des Musterwiderrufsformulars in der Praxis Rechnung getragen werden wird.
Unter bestimmten Umständen gelten verkürzte Informationspflichten. Dies betrifft insbesondere den M-Commerce, aber etwa auch die Werbung in Print-Werbeunterlagen oder im TV-Shopping. Im Anschluss wurden die Fragen der Teilnehmer erläutert.
Das Webinar können Sie hier: https://attendee.gotowebinar.com/recording/5364882627001416449
noch einmal nachhören (der Anbieter verlangt eine Anmeldung).
Die nächsten Termine für unsere Webinarreihe stehen schon fest. Am 11.4. wird es um das neue Widerrufsrecht gehen.