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Über Verbände und Vereine und ein Save-the-Date

mit einem Augenzwinkern geschrieben von Eva Rohde

Vereine als Zusammenschlüsse von Bürgern um gemeinsame Interessen zu verfolgen, gibt es seit Jahrhunderten. Nach Handwerkszünften und Kaufmannsgilden im Mittelalter, die als Vereine im genannten Sinne angesehen werden können, gründeten sich im deutschsprachigen Raum während des 18. Jahrhunderts erste standesübergreifende Vereine. Den Vätern unseres Grundgesetzes waren Vereine und Gesellschaften so wichtig, dass sie das Recht auf Vereinigungsfreiheit 1949 in Art. 9 GG fest verankerten (damals zugegebenermaßen mit politischem Augenmerk).

Das Grundgesetz hält seitdem seine schützende Hand sowohl über Schrebergarten- und Kaninchenzüchtervereine, als auch über Sportclubs, Berufs- und wirtschaftliche Interessenverbände, wie unseren bevh.

Das Vereinsrecht sieht in § 32 BGB vor, dass die Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch die Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet werden. 

Während Tennisvereine oder Angelclubs eine meist jährliche Mitgliederversammlung anberaumen um u.a. über die Unordnung im Vereinsheim zu diskutieren, wird die Arbeit des bevh durch eine professionelle Struktur, aktive Gremienarbeit und hauptamtliche Mitarbeiter mit fester Geschäftsstelle geprägt. Daher sieht die Satzung des bevh vor, dass der Vorsitzende zu solch einer Mitgliederversammlung mindestens alle zwei Jahre einzuladen hat. Da die letzte bevh-Mitgliederversammlung im Frühjahr 2016 stattgefunden hat, ist es dieses Jahr wieder an der Zeit, eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

Gemäß § 8 (1) der bevh-Satzung entscheidet die Mitgliederversammlung über alle grundsätzlichen Fragen des Verbandes, wie zum Beispiel über die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, den allgemeinen Rahmen für die Bemessung der Beiträge und die Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung. Jedes unserer Mitglieder, ob groß oder klein hat dabei das gleiche Stimmrecht. Unsere Mitgliederversammlung ist daher ein ganz wichtiges Instrument für gelebte Demokratie und Meinungsbildung in unserem Verband.

Die Neu- und Wiederwahl von Vorstands- und Präsidiumsmitgliedern, die Überarbeitung unserer Beitragsordnung und weitere Themen stehen auch auf der Agenda für unsere Mitgliederversammlung, die am Dienstag, dem 15. Mai 2018 live in Berlin und wie wir für diejenigen, die leider nicht anreisen können, planen, parallel auch online, stattfindet.

Wir bitten unsere Mitgliedsunternehmen bereits jetzt, sich dieses Datum vorzumerken.

Die Einladung mit der Tagesordnung und weiteren Informationen geht unseren Mitgliedsunternehmen mindestens 4 Wochen vorher per E-Mail zu. Wir wollen rund um den formalen Teil ein schönes Networking-Event, interessante Vorträge, Workshops und Exkursionen veranstalten - und das erstmals zusammen mit unserer Fachgemeinschaft buch.netz.

Seien Sie dabei, entscheiden Sie mit, lassen Sie sich überraschen und feiern Sie mit!

Übrigens: Kandidatinnen und Kandidaten für ein Vorstandsamt müssen der Geschäftsführung nach § 9 Abs. 4 unserer Satzung zwei Monate vor der Wahl benannt werden.

Und weil die Bedeutung von Vereinen zuweilen unterschätzt wird, hier noch einige Daten und Fakten:

  1. Der älteste bekannte Klub wird 1413 erwähnt und war in London für die Gemeinschaftsaufgaben „wohltätiger Zwecke“ ins Leben gerufen worden.
  2. Der älteste noch existierende Turnverein Deutschlands ist der Turn- und Sportverein TSV 1814 Friedland.
  3. Der mitgliederstärkste Verein der Welt ist der FC Bayern München. Mitgliederzahl: 290.000.
  4. In Deutschland gibt es rund 554.000 Vereine, wovon ca. 91.080 Sportvereine und ca. 5.000 Interessenverbände sind.
  5. Verbände und Vereine unterscheiden sich in der Regel dadurch, dass die Mitglieder bei Verbänden in der Regel juristische Personen, also  Unternehmen, sind, wohingegen bei Vereinen natürliche Personen als Mitglieder gemeldet sind.
  6. Laut dem US-Wirtschaftsmagazin Forbes war 2017 der wertvollste Klub der Welt der US-Footballclub „Dallas Cowboys“. Wert: 3,70 Mrd. EUR