Arbeitspolitik und Fachkräfte-Entwicklung:

Stellungnahme zur geplanten 20-Kilogramm-Grenze bei der Paketzustellung

Stellungnahme zur geplanten 20-Kilogramm-Grenze bei der Paketzustellung

Eine pauschale Verpflichtung zur Zwei-Personen-Zustellung für sämtliche schwereren Sendungen wird als nicht hinreichend zielgenau bewertet, da die tatsächliche körperliche Belastung neben dem Gewicht auch von Handhabungshäufigkeit, Körperhaltung, Beschaffenheit der Sendung, Transportweg und verfügbaren Hilfsmitteln abhängt. Die Neuregelung sollte daher technologieoffen ausgestaltet werden und geeignete technische, organisatorische und prozessuale Schutzmaßnahmen als gleichwertige Alternativen anerkennen. Sendungen bis 31,5 Kilogramm sollen weiterhin wirtschaftlich über Paketnetze befördert werden können. Die Verantwortung für die Kennzeichnung nach Gewichtsklassen soll bei den Paketdienstleistern verbleiben; für Händler sollen daraus keine zusätzlichen Prüf-, Dokumentations- oder Haftungspflichten entstehen. Zudem werden angemessene Übergangsfristen und eine frühzeitige Beteiligung der betroffenen E-Commerce-Unternehmen angeregt.