Mit Blick auf Registrierungsinformationen weicht der vorliegende Entwurf der Bundesregierung von der finalen Version der EU Batterieverordnung ab und setzt die Vorgaben in überschießender Weise um. Dies ist nicht erforderlich. Wir appellieren, diese unnötige Weiterung zu streichen. Weiterhin würde die Abweichung der deutschen Gesetzgebung von der EU Gesetzgebung zu erheblichen Verwirrungen innerhalb der Handelsunternehmen führen. Der Großteil der Handelsunternehmen verstehen die EU als einen einheitlichen Binnenmarkt. Diese, von der EU Gesetzgebung abweichende, Anforderung würde als Hindernis für den freien Warenverkehr angesehen werden, der ein Grundprinzip der EU ist.
Stellungnahme zur zur Anpassung des Batterierechts (EU) 2023/1542