Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Kreislaufwirtschaftsgesetz: Neue Pflichten dürfen nicht zu neuen Parallelstrukturen führen
Mit der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollen neue Vorgaben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Für den E-Commerce kommt es dabei entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung an. Zusätzliche nationale Registrierungs-, Nachweis- und Prüfpflichten könnten gerade bei großen Sortimenten und grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen erheblichen administrativen und technischen Aufwand verursachen.
In seiner Stellungnahme spricht sich der bevh deshalb für eine konsequente Orientierung am europäischen Rechtsrahmen aus. Neue Pflichten sollten nicht über die unionsrechtlichen Vorgaben hinausgehen. Gleichzeitig müssen Register digital, maschinenlesbar und über standardisierte Schnittstellen automatisiert nutzbar sein. Ein „Once-only“-Prinzip soll verhindern, dass dieselben Unternehmens- und Produktdaten mehrfach in unterschiedlichen Systemen hinterlegt werden müssen.
Auch bei Produktverboten, Übergangsfristen und den geplanten höheren Bußgeldobergrenzen mahnt der bevh eine verhältnismäßige und praxistaugliche Ausgestaltung an.