Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) und die innatura gGmbH fordern Sachspenden an gemeinnützige Institutionen vollständig von der Umsatzsteuer zu befreien. Die mit der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) erstellte Broschüre „Spenden statt entsorgen!“ zeigt, wie sich steuerliche und ökonomische Hindernisse für eine soziale und nachhaltige Verwendung von Produktionsüberhängen und Warenrücksendungen abbauen lassen.
In einem aktuellen Rechtsgutachten im Auftrag des bevh kommt Dr. Wolfram Birkenfeld, Richter a.D. am Bundesfinanzhof, Deutschlands oberstem Steuergericht, zum Ergebnis, dass eine Steuerbefreiung für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen, die durch eine Bemessungsgrundlage von Null zustande kommt, nach deutschem und europäischem Umsatzsteuerrecht möglich ist. Er schlägt als einfache und schnelle Lösung einen entsprechenden Erlass des Bundesfinanzministeriums vor.
Das Gutachten von Herrn Dr. Wolfram Birkenfeld finden Sie hier zum Download.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat kürzlich einen Entwurf für einen Erlass zur "Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sachspenden" in die Abstimmung gegeben. Der Entwurf, der teilweise nur mangelhafte und wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll verwertbare Ware erfasst, ist aus bevh-Sicht allerdings unzureichend. Daher haben wir mit unseren Mitstreitern, der innatura gGmbH und EY GmbH, eine Stellungnahme erarbeitet.