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Sorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettengesetz könnte heute zur Abstimmung ins Kabinett gehen. Es wurde bisher wegen anhaltender Differenzen bereits zweimal verschoben. In den vergangenen Tagen trafen sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu mehreren Krisengesprächen. Über die Frage, bis zu welcher Stufe einer Lieferkette deutsche Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte haften sollen, gab es unterschiedliche Auffassungen.

Hierzu Daniela Bleimeier, Referentin Public Affairs des bevh:

„In einer zunehmend globalisierten Welt stellt sich die Frage, wie effektiv ein Sorgfaltspflichtengesetz auf nationaler Ebene sein kann. Sinnvoller erscheint uns eine Lösung auf EU-Ebene oder sogar auf OECD -Ebene. Das Ziel eines solchen Lieferkettengesetzes, nämlich die Einhaltung sozio-ökonomischer Mindeststandards auf der gesamten Wertschöpfungskette, ist ein Ziel, das die E-Commerce Branche ausdrücklich unterstützt. Viele unserer Mitglieder engagieren sich deshalb bereits im Bündnis für nachhaltige Textilien oder dem Grünen Knopf. Auch der bevh selbst ist Mitglied des Textilbündnisses. Sollte Deutschland mit einem nationalen Gesetz nun eine Vorreiterrolle einnehmen, appellieren wir an die Bundesregierung, dass die Umsetzung des Gesetzes für die Privatwirtschaft praktikabel und realitätsnah gestaltet sein muss.“

Weitere Informationen:

Regierung: Lieferkettengesetz wird Engagement nicht verhindern