Mit Revisionsurteil vom 26. November 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az. 6 CN 1.13) die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Callcentern an Sonn- und Feiertagen faktisch für nichtig erklärt. Damit deutsche Handelsunternehmen auch in Zukunft ein hohes Kundenserviceniveau gewährleisten und darüber Arbeitsplätze in Deutschland gesichert werden können ist der deutsche Gesetzgeber aufgefordert, hierfür schnellstmöglich eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen. Sonn- und Feiertagsarbeit in Callcentern der Online- und Versandhandelsbranche müssen als bereichsspezifische Ausnahmen auch in Zukunft möglich bleiben. Eine Unterbrechung dieser Serviceleistungen an Sonn- und Feiertagen ist für deutsche E-Commerce- und Versandhandelsunternehmen keine Option.