Derzeit führt das Bundeskartellamt eine Sektorenuntersuchung durch und nimmt das Scoring im Online-Handel in den Blick. Scoring ist gerade im Rahmen von Bonitätsprüfungen relevant. Diese sind für den E-Commerce ein wichtiges Instrument für Unternehmen, um Risiken einzuschätzen. Soweit die Datengrundlage für diese eingeschränkt würde, erhöht dies maßgeblich die Risiken für die betroffenen Unternehmen. Im Zusammenhang stehen Änderung im BDSG, welche vor diesem Hintergrund in mehrfacher Hinsicht zu kritisieren sind. Insbesondere fehlt es konkret an einer hinreichenden Regelungsbefugnis seitens des Gesetzgebers. Dieser stützt sich auf eine Öffnungsklausel der DSGVO, welche in Bezug auf den Regelungsentwurf nicht einschlägig sein dürfte. Darüber hinaus enthält der Entwurf zahlreiche unklare Formulierungen, so dass hier Rechtsunsicherheit besteht. Gerade die vorgeschlagenen Änderungen können dazu führen, dass die Betrugsprävention erschwert wird. Die angestrebten Regelungen sind im Ergebnis nicht ausgewogen und gehen zu weit, ohne dass es hierfür eine tatsächliche Notwendigkeit gibt. Unsere Einschätzung haben wir im Rahmen der Sektorenuntersuchung abgegeben, so dass diese im Abschlussbericht Berücksichtigung finden kann.
Stellungsnahme zur Sektoruntersuchung "Scoring beim Online-Shopping"