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Rohfassung der Ausbildungsverordnung "E-Commerce-Kaufleute" steht

verfasst von Martin Gross-Albenhausen

In ihrer dritten Sitzung haben die Sachverständigen des Bundes am 7. und 8. Februar 2017 die erste Rohfassung aller berufsprofilgebenenden und integrativen Fertigkeiten von angehenden E-Commerce-Kaufleuten abgeschlossen. Zugleich wurden in einer gemeinsamen Sitzung mit den Sachverständigen der Länder aus den Berufsschulen Rahmenbedingungen für den betrieblichen und schulischen Part der Ausbildung diskutiert.

Damit befindet sich der neue Beruf auf gutem Gleis, so dass in den kommenden Sitzungen die zeitliche Gewichtung und Verteilung der Ausbildungsinhalte sowie Fragen zur Prüfung diskutiert werden können.

Zuvor allerdings geht der Entwurf der Ausbildungsverordnung in die zweite Lesung: hier können die noch nicht ausreichend berücksichtigten Aspekte einzelner Ausbildungsbetriebe erörtert und ergänzt werden. Das ist eine besonders wichtige Diskussion, da für Onlineanbieter mit Waren z.B. logistische Kennzahlen und Prozesse eine viel wichtigere Rolle etwa für die Entwicklung von Kundenwerten haben als bei E-Commerce-Unternehmen aus dem Tourismus oder der digitalen Güter. Auch Aspekte des Multichannel müssen berücksichtigt werden, ohne - wie zuletzt beschrieben - den Vertrieb über mehrere Kanäle zwingend vorauszusetzen.

Damit in dieser Phase noch möglichst viele Hinweise aus der E-Commerce-Branche gehört werden können, veranstaltet das Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Bildung (KWB) am 28. Februar in Berlin eine Sitzung der sog. Begleitkommission. In dieser wird die Rohfassung erstmals präsentiert, erläutert und zur Diskussion gestellt.

Etliche bevh-Mitglieder nehmen an der Begleitkommission teil. Möchten auch Sie sich zu diesem Zeitpunkt noch einbringen, dann senden Sie mir eine Mail. Ich würde Sie dann direkt mit dem Koordinator im KWB in Kontakt bringen.