Pressemeldungen:

Reform der Verpackungsverordnung schadet Verbrauchern und Unternehmen

Trotz anhaltender Kritik verabschiedet der Bundesrat heute zwei Änderungspakete der Verpackungsverordnung. Die heute zur Abstimmung vorgelegten Novellen der Verpackungsverordnung weisen schwerwiegende handwerkliche Mängel auf und schaden am Ende Verbrauchern und Unternehmen. Vieles deutet darauf hin, dass ein Teil der Novellierung schon vor seinem Inkraftreten gegen europäisches Recht verstößt.

Mit der Änderung der Verpackungsverordnung wird vor allem ein Ziel verfolgt: das Unternehmen der "Grüne Punkt" künstlich am Leben zu erhalten. Unternehmen, die ihren Verpackungsmüll bisher ordnungsgemäß und nachhaltig selbst entsorgt haben, werden zukünftig doppelt zur Kasse gebeten. Auch Branchenlösungen wird das Leben schwer gemacht. „Das kostet mittelständische Handelsunternehmen künftig jedes Jahr sechsstellige Beträge“, weiß Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh. „Umwelt oder Verbraucher profitieren von dieser Reform null.“

Diese "Lex Grüner Punkt" setzt allein auf ein Unternehmen, das nach unserer Auffassung in der Vergangenheit weder ökologisch noch ökonomisch erfolgreich gearbeitet hat. Das Fehlen von sinnvollen Alternativen wird vor allem dann dramatisch, wenn der "Grüne Punkt“ trotz aller Bemühungen gänzlich vom Markt verschwinden sollte. Im Extremfall müsste dann hinter jedem Paketzusteller ein Müllwagen herfahren, um die Verpackungen wieder einzusammeln, die der Kunde nicht mehr will. „Verbraucher stehen hier angesichts Ihres gesetzlich verbrieften Widerrufrechts zukünftig vor einem Dilemma, prognostiziert Wenk-Fischer. „Und den Unternehmen droht ein dramatischer Anstieg nicht mehr verwertbarer Retouren, werden diese künftig ohne Originalverpackung zurückgeschickt.“

Pressemitteilung als PDF downloaden