Statements:

Rat verabschiedet Position zur ePrivacy-Verordnung

Nach vier Jahren Verhandlung legte gestern der Rat seinen Standpunkt zur ePrivacy Verordnung fest. Die Verordnung soll genau regeln, unter welchen Bedingungen u.a. auch im E-Commerce in Zukunft noch Cookies gesetzt werden dürfen und was bei direktem Marketing zu beachten ist. Mit der nun vorliegenden Ratsposition können die Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament, das seine Verhandlungsposition bereits 2017 festgelegt hat, beginnen. Dazu Eva Behling, Justiziarin des bevh:

Grundsätzlich begrüßen wir den neuen Vorschlag als halbwegs akzeptablen Kompromiss im Vergleich zu vorherigen Versionen. Wir brauchen einen ausgewogenen Ansatz, der den Schutz der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation verbessert und gleichzeitig genügend Raum für europäische Unternehmen bietet.

Dabei muss bei der Stärkung der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation und einem wirkungsvollen Endgeräteschutz auch immer ein Gleichklang mit den Vorgaben der DSGVO sichergestellt werden. Datenschutzrecht muss weiterhin als klassisches Abwägungsrecht verstanden werden, wobei auch die zugesicherten Schutzrechte der Berufsfreiheit bzw. des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angemessen in Ausgleich gebracht werden müssen. Die Aufnahme einer der DSGVO nachgebildeten Norm zum berechtigten Interesse, die eine Datenverarbeitung nach Durchführung einer allgemeinen Interessenabwägung gestattet, würde eine sinnvolle Vereinheitlichung im Datenschutzrecht herbeiführen und Rechtsunsicherheiten reduzieren.

Es kann nicht sein, dass durch die ePrivacy-Verordnung Endgeräte besser geschützt werden, als personenbezogene Daten durch die DSGVO."