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OLG München verurteilt Onlinesparte zur kostenlosen und verbrauchernahen Rücknahme quecksilberhaltiger Altlampen

Zum heutigen Urteil des Oberlandesgericht München in dem die Onlinesparte der größten Elektrohandelskette Europas zur kostenlosen und verbrauchernahen Rücknahme quecksilberhaltiger Altlampen verurteilt wurde, sagt Eva Behling, Justiziarin des bevh:

Weite Teile des Handels sind sich ihrer Verantwortung in Sachen Nachhaltigkeit und Umweltschutz bewusst und bereit, ihren Anteil hierzu beizutragen. Allerdings muss man sich schon die Frage stellen, warum eine Branche, die weder tiefgreifende Expertise noch eine unmittelbare Aufgabe im Entsorgungsbereich hat, Teil der Kreislaufwirtschaft sein muss. Wir sprechen uns vielmehr dafür aus, die Position der kommunalen Sammelstellen zu stärken, um auch für Verbraucher einen klaren und kompetenten Ansprechpartner zu haben. Denn die Verpflichtung zur Schaffung verbrauchernaher Rückgabemöglichkeiten liegt grundsätzlich auch bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, die Sammelstellen für Altgeräte insbesondere in Abhängigkeit von der Bevölkerungsdichte und zur Erreichung der gesetzlichen Erfassungsquoten eingerichtet haben. Andernfalls droht ein unkoordiniertes Nebeneinander verschiedener Erfassungswege und eine Aushöhlung der kommunalen Sammelstrukturen. Speziell für quecksilberhaltige Energiesparlampen kann es nun durchaus sein, dass Onlinehändler jetzt die Sortimente anpassen und diese nicht mehr verkaufen.“