Die kürzliche Einigung auf eine Ökodesign-Verordnung zwischen dem EU-Parlament und Rat sieht unter anderem ein Vernichtungsverbot für nicht weiterverkäufliche „Bekleidung, Schuhe und Textilien (sic)“ sowie generelle Transparenzpflichten für den Umgang der Händler mit unverkäuflichen Verbrauchsgütern vor. Alien Mulyk, Leiterin Public Affairs Europa und Internationales geht das Ergebnis nicht weit genug: