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Nur noch wenige Tage bis zum neuen Verbraucherrecht – der bevh und HÄRTING Rechtsanwälte helfen Händlern bei der Umstellung auf neue AGBs

verfasst von Christin Schmidt

Am 13. Juni tritt die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Deutschland in Kraft. Das bedeutet erheblichen Umstellungsbedarf für Online- und Versandhändler. Sie müssen Online-Shops und Kataloge jetzt zügig an die neuen Vorschriften anpassen, um Ärger und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

 

Dabei unterstützt sie der E-Commerce-Verband bevh, der dazu mit HÄRTING Rechtsanwälte einen einzigartigen Mitgliederservice vereinbart hat. Dieser neue Service erleichtert Händlern und E-Commerce Start Ups die Umstellung auf das neue Recht. 

Das Angebot:

Online- und Versandhändler haben ab sofort die Möglichkeit, kostenlose Muster-Texte für ihre neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) anzufordern (Ein Basismuster finden Sie unter: 

https://bevh.org

/mitgliedschaft/leistungen/rechtshilfen), die extra auf die neue Rechtslage  zugeschnitten sind. Diese Muster-AGBs sind Warengruppen spezifisch unterteilt und damit auf das jeweilige Sortiment des Händlers ausgerichtet, wie z.B. Bekleidung, Elektronik/Elektro, Dienstleistungen, Lebensmittel, Arzneimittel oder Kosmetika. 

Darüber hinaus können Händler eine einmalige Individualisierung der AGBs für den eigenen Shop oder Katalog anfordern.  Zusätzlich kann ein laufender Update-Service gebucht werden, in dem die AGBs erstmals individualisiert und dann an aktuelle Änderungen der Rechtslage angepasst werden.

Mitglieder des bevh erhalten im Rahmen der Kooperation auch diese Zusatzangebote kostenlos bzw. zu besonders günstigen Konditionen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter info@bevh.org und mail@haerting.de.