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Noch 10 Tage bis zum neuen Verbraucherrecht – der bevh und HÄRTING Rechtsanwälte helfen Händlern bei der Umstellung auf neue AGBs

Am 13. Juni tritt die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Deutschland in Kraft. Das bedeutet erheblichen Umstellungsbedarf für Online- und Versandhändler. Sie müssen Online-Shops und Kataloge jetzt zügig an die neuen Vorschriften anpassen, um Ärger und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Dabei unterstützt sie der E-Commerce-Verband bevh, der dazu mit HÄRTING Rechtsanwälte einen einzigartigen Mitgliederservice vereinbart hat. Dieser neue Service erleichtert Händlern und E-Commerce Start Ups die Umstellung auf das neue Recht.

Das Angebot:

Online- und Versandhändler haben ab sofort die Möglichkeit, kostenlose Muster-Texte für ihre neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) anzufordern (Ein Basismuster finden Sie unter https://bevh.org/mitgliedschaft/leistungen/rechtshilfen), die extra auf die neue Rechtslage zugeschnitten sind. Diese Muster-AGBs sind Warengruppen spezifisch unterteilt und damit auf das jeweilige Sortiment des Händlers ausgerichtet, wie z.B. Bekleidung, Elektronik/Elektro, Dienstleistungen, Lebensmittel, Arzneimittel oder Kosmetika.

Darüber hinaus können Händler eine einmalige Individualisierung der AGBs für den eigenen Shop oder Katalog anfordern.  Zusätzlich kann ein laufender Update-Service gebucht werden, in dem die AGBs erstmals individualisiert und dann an aktuelle Änderungen der Rechtslage angepasst werden.

Mitglieder des bevh erhalten im Rahmen der Kooperation auch diese Zusatzangebote kostenlos bzw. zu besonders günstigen Konditionen.

„Das Angebot ermöglicht es uns, aktiv unsere Erfahrung und Kompetenz aus der Arbeit mit unseren Mitgliedsunternehmen und der Lobbyarbeit als E-Commerce Branchenverband noch breiter in die praktische Rechtsberatung einzubringen. Zielsetzung dieser Zusammenarbeit mit HÄRTING Rechtsanwälte ist, dass jeder Händler eine individuelle Beratung zum neuen Recht erhalten soll, auch wenn keine eigene Rechtsabteilung im Unternehmen vorhanden ist. Besonders Start Ups und kleine Unternehmen benötigen hier die entsprechende Unterstützung“, so Christoph Wenk-Fischer, bevh-Hauptgeschäftsführer.

Prof. Niko Härting, HÄRTING Rechtsanwälte: „Wir nutzen die neue Rechtslage für ein innovatives Beratungsangebot. Muster-AGB plus Individualisierung plus laufende Anpassung – das alles kommt im Paket – frei Haus für alle Mitglieder des bevh.“

Weitere Informationen erhalten Sie unterinfo@bevh.orgund mail@haerting.de.

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