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Neue Pflichtinformationen zur Schlichtung: Q&A-Papier des bevh

verfasst von Stephanie Schmidt

Neues Jahr - neue Informationspflichten. Das gilt für Online- und Versandhändler leider auch in 2017. 

In diesem Jahr sind ab dem 01. Februar 2017 nach dem Pflichtlink zur europäischen Onlineschlichtungsplattform zusätzlich weitere Informationen zu nennen. Onlinehändler müssen dann angeben, inwieweit sie zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet sind und gegebenenfalls die zuständige Schlichtungsstelle nennen. 

Informationen hierzu sind ab dem 01. Februar nicht nur auf der Webseite des jeweiligen Händlers anzugeben, sondern auch in den AGB und - dies ist eine neue Form der Informationspflicht - wenn schon eine konkrete Streitigkeit entstanden ist, die zwischen Händler und Verbraucher nicht beigelegt werden konnte. 

Wir haben die neuen und alten Informationspflichten zur Schlichtung in einem Q&A-Papier zusammengefasst, das auch Formulierungsvorschläge, Links zu weiteren Informationen und eine Checkliste enthält. 

Das Papier finden Sie über diesen Link.

English Abstract:

From February 1st, all online sellers will be subject to yet another duty to supply information for consumers concerning alternative dispute resolution and online dispute resolution. 

In our Q&A-paper on ADR and ODR you will find specimen texts, links for more information and a checklist. German version only.