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Neue Mehrwertsteuer-Regelung ab 1.1.2015 auf elektronische Dienstleistungen


Heute hat der Bundesrat der ab 1. Januar 2015 geltenden <link http: www.bundesfinanzministerium.de content de pressemitteilungen finanzpolitik>Mehrwertsteuer-Neuregelung zugestimmt. Dies bedeutet für den Online-Handel:

Wenn ein Kunde online in Deutschland bei einem Händler innerhalb der EU elektronische Dienstleistungen (z.B. e-Book, Apps, Filme zum Download) kauft, fällt künftig die Umsatzsteuer in Deutschland und nicht mehr im Heimatstaat des Anbieters an. Bislang war die Umsatzsteuer für elektronische Dienstleistungen an private Kunden innerhalb der EU in dem Staat zu entrichten, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab 1.1.2015 sind diese Umsätze in Deutschland zu versteuern, wenn der Kunde in Deutschland wohnt.

Zur <link http: ec.europa.eu taxation_customs taxation vat how_vat_works telecom>Verfahrenserleichterung der Neuregelung werden so genannte Mini-One-Stop-Shop (MOSS) eingeführt, die ab 1.1.2015 in allen Mitgliedstaaten der EU in Anspruch genommen werden können. Unternehmen in Deutschland können ab 1.1.2015 ihre innerhalb der EU getätigten Umsätze mit elektronischen Dienstleistungen zentral über das Bundeszentralamt für Steuern online erklären und die Steuer insgesamt entrichten.

Auf einem Online-Portal können deutsche Unternehmen beim <link http: www.bzst.bund.de>Bundeszentralamt für Steuern ab 1.10.2014 mit Wirkung zum 1.1.2015 die Teilnahme an der Sonderregelung beantragen.