verfasst von Stephanie Schmidt
Am 10. März haben wir gemeinsam mit HÄRTING Rechtsanwälte erneut ein Webinar für Mitglieder und Preferred Business Partner des bevh angeboten.
Die Automation direkten Marketings steht für viele Unternehmen auf der Agenda für 2015. In erster Linie die direkte Ansprache von Kunden per E-Mail eignet sich in hohem Maße für eine Personalisierung. Dabei werden zum Beispiel Inhalte von Newslettern in Abhängigkeit vom Klick- und Surfverhalten der Empfänger zusammengestellt. Auch Landingpages, auf die etwa aus E-Mails oder von Werbemitteln verlinkt wird, können dynamisch in Abhängigkeit vom Werbemittel, Kaufverhalten und anderen Informationen, die über den Nutzer bekannt sind, ausgeliefert werden.
Das Webinar beschäftigte sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. Nach einer kurzen Einführung in das Recht des E-Mail-Marketing ging es vor allem um die datenschutzrechtlichen Aspekte der Marketing Automation. Dabei wurden auch die Fragen behandelt, inwieweit bekannte Informationen über den Empfänger überhaupt zu Marketingzwecken genutzt werden dürfen und welche Informationen zum Kundenkonto hinzugespeichert werden dürfen. Weil jede zu einer Person gespeicherte Information nach geltendem Recht Personenbezug aufweist, bedarf es in aller Regel der Einwilligung des Kunden in die Verarbeitung der Daten. Nur wenn eine durchgängig pseudonyme Verarbeitung möglich ist, dürfen Nutzerprofile ohne Einwilligung erstellt werden.
Im Webinar wurden am Beispiel der Individualisierung von Newslettern verschiedene Einwilligungserklärungen besprochen.
Zum Nachhören klicken Sie bitte hier. (Der Anbieter verlangt eine Anmeldung, die Angabe von Echtdaten ist jedoch freiwillig)