Onlinehändler legen großen Wert auf Transparenz und Nachhaltigkeit in ihrem Handeln und sind daher grundsätzlich offen gegenüber Berichtspflichten. Begrüßenswert ist besonders, dass mit der Richtlinie EU-weite einheitliche Standards für die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsaspekten geschaffen wurden, welche die Nachhaltigkeitsleistungen transparenter und diese mit anderen Unternehmen vergleichbarer machen. Dadurch wird prinzipiell auch eine bessere Vergleichbarkeit und Transparenz in der Branche gefördert.
Insbesondere ist es zu begrüßen, dass Doppelbelastungen, so z.B. durch verschiedene Berichtsanforderungen auf unterschiedlicher gesetzlicher Basis (z.B.CSRD; LkSG; CSDDD) vermieden werden sollen.
Stellungsnahme zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)