Wettbewerbspoltik und Kartellrecht:

Influencer Marketing

Laut einer Studie von statista aus dem Jahr 2016 haben bei den 14 bis 19-jährigen 50 Prozent der Befragten und bei den 20 bis 29-jährigen 33 Prozent der Befragten in den letzten 12 Monaten ein Produkt gekauft oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen, weil Blogger oder YouTuber oder andere prominente Personen dafür geworben haben. Im Jahr 2018 gaben 59 Prozent der Unternehmer in einer Befragung des BVDW an, dass sie Influencer-Marketing verwenden.

Aufgrund der wachsenden Bedeutung und der aktuell herrschenden Rechtsunsicherheit aufgrund diverser, uneinheitlicher Gerichtsurteile (insb. KG Berlin, OLG Karlsruhe und OLG München) war es eine Frage der Zeit, dass sich das BMJV mit der Frage der Reglementierung dieses Geschäftsmodells auseinandersetzt.

Im Nachgang zu einem Dialog im BMJV haben wir folgende Stellungnahme verfasst: