Gesetzentwurf zur Abgabe von Medizinal-Cannabis stellt moderne Gesundheitsversorgung durch Versand-Apotheken und Tele-Medizin zu Unrecht unter Generalverdacht
Die Bundesregierung möchte entsprechend einem gestern im Kabinett verabschiedetem Gesetzentwurf die Abgabe von Medizinal-Cannabis durch Versandapotheken und gleich auch die Verordnung dieses Medikamentes durch zugelassene Ärzte im Wege der Telemedizin verbieten. Dazu Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh:
Ob und in welchem Umfang die Abgabe von Cannabis erlaubt sein soll, ist eine politische Entscheidung, die von der jetzigen Bundesregierung offensichtlich anders beurteilt, wird als von der vorherigen. Die juristische, die fachliche Diskussion darüber wird an anderer Stelle geführt und darüber entscheiden wird der Deutsche Bundestag. Was aber verärgert, sind das Misstrauen und der absolut unbegründete Generalverdacht gegenüber einer etablierten, modernen und patientenorientierten Versorgung durch Versand-Apotheken und Tele-Medizin, das aus diesem Gesetzentwurf und seiner Begründung klingt. Sollte das Gesetz so verabschiedet werden, wäre das ein Sieg der ewig Gestrigen, derjenigen, die sich gegen Fortschritt und Digitalisierung wenden. Es wäre eine Niederlage für Patientinnen und Patienten und es wäre ein Rückschritt auf dem Weg zu einer modernen, zukunftsorientierten Gesundheitsversorgung.